Kosten

Kostentransparenz

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (KFO) sind sehr unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art der Fehlstellung, dem Alter des Patienten und der gewählten Behandlungsform ab. Welche Behandlung in Ihrem individuellen Fall empfehlenswert ist und welche Kosten auf Sie zukommen, erläutern wir Ihnen gerne in einem ausführlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch..

Kostenübernahme

  • Gesetzliche Krankenkasse
    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erst ab einem bestimmten Schweregrad der Zahnfehlstellung und nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Rahmen einer „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen“ Versorgung. Maßgeblich hierfür sind die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG), ein befundbezogenes Klassifikationsschema zur Einstufung der kieferorthopädischen Behandlungsbedürftigkeit.
    Allerdings besteht auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht für jede behandlungswürdige Zahnfehlstellung ein Leistungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem sind Wahlleistungen, die über das „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Maß hinausgehen, mit zusätzlichen Kosten verbunden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
  • Private Krankenversicherung
    Kieferorthopädische Behandlungen werden in der Regel von privaten Versicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Tarif. Vor der Kostenübernahme verlangt die Versicherung eine individuelle Diagnostik (3D-Scans, Fotos, Röntgenbilder). Wir empfehlen den Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert.
  • Private Zusatzversicherungen
    Diese können im Hinblick auf die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungen sinnvoll sein. Informationen finden Sie z.B. unter http://www.waizmanntabelle.de/

 

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